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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - 6 A 4050/92 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 6 A 4050/92 (https://dejure.org/1993,11136)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Acarex-Test ; Acarosan-Schaum; Acarosan-Feuchtpulver
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 28.10.1992 - 10 K 3696/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - 6 A 4050/92
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95
Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben …
Den vom Beihilferecht erfaßten Kosten der Krankenbehandlung ist dies ebensowenig zuzurechnen, als wenn krankheitsbedingt z.B. Teppichböden durch glatte Stein-, Holz- oder Kunststoffußböden und Stoffbezüge von Möbeln durch glatte Leder- oder Kunststoffbezüge ersetzt werden müßten (vgl. mit gleichem Ergebnis OVG Münster, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 6 A 4050/92 - [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluß des Senats vom 15. Juni 1994 - BVerwG 2 B 40.94 -]; VGH München, Urteil vom 9. März 1994 - 3 B 93.1485 - [IÖD 1995, 261]; entsprechend zum Privatversicherungsrecht OLG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1994 - 13 U 7/93 - [VersR 1995, 651]). - LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97
Beihilfe für antiallergene Mittel wie Kissen, Bett usw.
Vor diesem Hintergrund hat es der Kläger, der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Dienstvertrages beihilferechtlich einem Beamten gleichgestellt ist, hinzunehmen, daß sich der Beklagte nicht an den Aufwendungen für solche Mittel beteiligt, die unmittelbar auf seine Umwelt und nur mittelbar auf seinen innereren Organismus einwirken (OVG Rheinland-Pfalz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht; i. Erg. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.10.1992 - 6 A 4050/92 - unveröffentlicht). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1994 - 2 A 11791/94
Arzneimittel; Schaffung gesundheitsförderlicher Verhältnisse; Vernichtung von …
Vor diesem Hintergrund hat es der Kläger hinzunehmen, daß sich sein Dienstherr nicht an den Aufwendungen für solche Mittel beteiligt, die unmittelbar auf seine Umwelt und nur mittelbar auf seinen inneren Organismus einwirken (…im Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung für "Acarosan" und "Acarex-Test" ebenso: BayVGH, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 6 A 4050/92 - Mildenberger, a.a.O., Anm. 31 zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Beihilfevorschriften des Bundes).